AGB Reparaturbedingung

AGB Reparaturbedingung

Allgemein

Kostenvoranschläge/Diagnosen sind unverbindlich und gelten 4 Wochen. Der Kunde wird vor jeder Reparatur telefonisch, per E-Mail oder postalisch über die Kosten der Reparatur benachrichtigt. Wird der Kostenvoranschlag freigegeben, kann die Reparatur beginnen. Sollten während der Reparatur noch Schäden festgestellt werden, so werden sie beseitigt, wenn sie den Kostenvoranschlag nicht über 15% übersteigen. Der Kostenvoranschlag ist kostenpflichtig, wenn die Reparatur nicht ausgeführt werden soll. Der Preis für einen KVA (Kostenvoranschlag) bei Kleinuhren beträgt 15,- €, bei Großuhren, Standuhren, Wanduhren, Stiluhren 30,- €, zuzüglich der Gesetzlichen Mehrwertsteuer. Bei Genehmigung des KVA, entfällt die Pauschale.

Durchführung der Reparatur::

Reparaturzeiten sind unverbindlich und richten sich nach dem Aufwand der Reparatur und nach der Verfügbarkeit der benötigten Ersatzteile.

Es werden grundsätzlich Ersatzteile der verschiedenen Hersteller verwendet. Sind diese nicht greifbar, behalte ich mir vor, auf Ersatzteile ähnlicher Hersteller, doch baugleicher Ersatzteile, zu verarbeiten.

Müssen Reparaturen von Dritten ausgeführt werden, so geschieht das nur mit Genehmigung des Kunden! Das Transportrisiko, Verlust oder Beschädigung, trägt immer der Kunde

Reparaturkosten und Zahlung

Alle Reparaturen werden nach Zeitaufwand und Ersatzteilkosten berechnet. Sollte ein KVA abgelehnt werden, ist der Kunde verpflichtet, seine Uhren innerhalb von 2 Wochen abzuholen und den Preis für den KVA zu zahlen. Eine Reparatur ist spätestens bei Abholung oder Lieferung in bar zu zahlen. Kann Zeitzeichen Mettmann eine Reparatur aus irgendwelchen Gründen nicht ausführen, so ist der Kunde verpflichtet den entstandenen Zeitaufwand zu zahlen. Sollte der Reparaturauftrag während der Reparatur gekündigt werden, muss der Kunde die bis dahin angefallenen Kosten, Ersatzteile und Arbeitsaufwand, zahlen. Reparaturen auf Rechnung sind sofort und ohne Abzug zahlbar.

Aufbewahrung und Abholung:

Zeitzeichen Mettmann ist berechtigt die Reparatur nur gegen den Abholschein oder Personalausweis an den Abholer auszuhändigen. Eine Reparatur ist eine Dienstleistung/Werkvertag, der nach der Information der Fertigstellung über Telefon, E-Mail, SMS, postalisch oder ähnliches, innerhalb von 8 Tagen abzuholen ist und der Betrag zu entrichten ist. Sollte die Reparatur innerhalb von 4 Wochen nach Erhalt der Information der Fertigstellung nicht abgeholt werden, entstehen Lagerhaltungskosten von 10,- € pro Monat, die ebenfalls vom Kunden zu zahlen sind. Zeitzeichen Mettmann steht wegen der auftragsgemäß erbrachten Leistung ein vertragliches Pfandrecht an der/den Uhr/en zu, die im Rahmen des Auftrages, im Besitz von Zeitzeichen Mettmann gelangt sind. Zeitzeichen Mettmann behält sich, bis zu endgültigen Bezahlung der Reparaturkosten und alle dazukommenden Kosten, das Pfandrecht vor..

Garantie:

Zeitzeichen Mettmann gewährt auf die ausgeführte Reparatur 6 Monate Garantie nach Abholung. Ausgeschlossen von der Garantie sind Verschleißteile wie Dichtungen, Gläser, Kronen, Batterien, Pendelfedern, Triebfedern und Ketten. Unsachgemäße Behandlung des Kunden, unberechtigtes Öffnen der Uhr sind von der Garantie ausgeschlossen,

Datenschutz:

Es gilt die Datenschutz Grundverortnung. Die von Zeitzeichen Mettmann benötigten Daten werden nicht an Dritte weiter gegeben.

Gerichtstand:

Der Gerichtstand ist in jedem Fall Mettmann

Stand: Januar 2022 Zeitzeichen Mettmann